Bewerbungsverfahren



Wir waren mutig und haben unseren Recruiting-Prozess unter die Lupe nehmen lassen. Unser Bewerbungsverfahren schneidet von der Stellenausschreibung über die einfache Möglichkeit zur Bewerbung, die Kommunikation mit den Bewerber*innen bis zur Einarbeitungsphase so gut ab, dass wir mit dem Recruiting Excellence-Award ausgezeichnet wurden.

SElbstverständlich: Gleichbehandlung
Damit jede*r Bewerber*in bei uns mit denselben Chancen in das Bewerbungsverfahren startet, wird bei uns jede einzelne Bewerbung einer Mitarbeiterin aus dem Personalbereich, der entsprechenden Führungskraft, aber eben auch der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und einem Mitglied des Personalrates zur Verfügung gestellt.

Wir orientieren uns an den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein und fördern die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern auf der Basis des Frauenförderplans.
Sofern Frauen in einem bestimmten Bereich (z.B. auf der Führungsebene) unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Ebenso werden Menschen mit Schwerbehinderung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von uns bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Wir begrüßen zudem ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Wir verstehen Diversität als Chance und uns als fairen Arbeitgeber.


Die Bewerbungsunterlagen

Einen umfassenden ersten Eindruck können wir von Ihnen nur erhalten, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind.
Der Umfang einer Bewerbung hängt natürlich von unterschiedlichen Faktoren wie der Art der Stelle oder der Berufserfahrung der Bewerberin/des Bewerbers ab, sodass unterschiedliche Bewerbungen auch einen unterschiedlichen Umfang haben können.

Was eine Bewerbung enthalten könnte:

 Anschreiben
 zusätzliches Motivationsschreiben
 lückenloser Lebenslauf
 Bewerbungsfoto (freiwillig)
 Schulabschlusszeugnis
 Prüfungszeugnis der Berufsausbildung
 Zeugnis/Urkunde des Studienabschlusses
 Weiterbildungsnachweise
 Arbeitszeugnisse
 dienstliche Beurteilungen
 Zertifikate von Fortbildungen
 Kopie des Schwerbehindertenausweises

Entscheiden Sie selbst, welche Unterlagen Sie beifügen und welche nicht. Mindestens ein Anschreiben und ein Lebenslauf sollten jedoch vorhanden sein.

 
Das Vorstellungsgespräch

Sie haben eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten? Dann ist die Freude zuerst einmal verständlicherweise groß.
Doch häufig weicht die Freude im nächsten Moment der Anspannung und viele Fragen tun sich auf:
  • Was muss ich zu meinem Vorstellungsgespräch mitbringen?
  • Was ziehe ich zum Vorstellungsgespräch an?
  • Wie lange dauert das Vorstellungsgespräch?
  • Wie kann ich mich auf das Gespräch vorbereiten?
  • Welche Fragen werden mir gestellt?

Wir möchten versuchen, Ihnen die Aufregung zu nehmen, denn nur so können Sie sich präsentieren, wie Sie wirklich sind. Und auch wir legen Hoffnung in die Vorstellungsgespräche.

Denn wir möchten die beste Kandidatin/den besten Kandidaten für unsere Stelle finden - vielleicht sind es ja Sie?!


An den Vorstellungsgesprächen in der Kreisverwaltung nehmen in der Regel die zuständige Personalreferentin, die Führungskraft des Fachdienstes/Fachbereiches, ein*e Vertreter*in des Personalrates, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte teil. Lassen Sie sich von der Anzahl der Anwesenden nicht verunsichern! Wir möchten alle Belange berücksichtigt wissen und niemanden benachteiligen.

Der wichtigste Tipp vorweg: Bleiben Sie ruhig und gelassen! Nehmen Sie sich gern eine kurze Denkpause (einen Schluck Wasser zu nehmen, eignet sich hierfür hervorragend) und fragen Sie noch einmal nach, falls Sie eine Frage nicht ganz verstanden haben.

Kleiden Sie sich angemessen! Die Kunst bei der Kleiderwahl für ein Vorstellungsgespräch ist es, weder underdressed noch overdressed zu erscheinen. Tipp: Schauen Sie beim nächsten Behördengang genauer hin und achten Sie auf den Dresscode der Mitarbeiter*innen. Orientieren Sie sich an diesem.

Die Vorstellungsgespräche der Kreisverwaltung Segeberg sind von unterschiedlicher Dauer. Der Umfang des Vorstellungsgespräches hängt davon ab, was für eine Stelle zu besetzen ist (Sachbearbeitungsstelle, Führungsposition etc.) und wie umfangreich die Fragen/Aufgaben sind. Eine halbe Stunde sollten Sie jedoch mindestens einplanen. Seien Sie auf jeden Fall rechtzeitig vor Ort, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten! Vielleicht finden Sie den Raum nicht auf Anhieb oder wollen zehn Minuten vorher noch einmal durchatmen. Planen Sie auch einen Zeitpuffer nach dem Vorstellungsgespräch ein und stellen Sie die Betreuung Ihrer Kinder, Haustiere usw. sicher. Nur so können Sie sich wirklich auf das Gespräch mit uns konzentrieren.

Bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch vor! Uns ist es wichtig, Ihre Motivation für die Bewerbung zu erkennen. Auf unserer Homepage können Sie sich über den Aufbau der Verwaltung, die verschiedenen Fachdienste, aktuelle Themen und vieles mehr informieren. Sie dürfen bei fachlichen Fragen wie Fragen zu Ihrem potenziellen Aufgabengebiet auch gern telefonisch Kontakt zu der entsprechenden Führungskraft aufnehmen. Die Kontaktdaten sind in der Stellenausschreibung stets angegeben.

Wir werden Ihnen im Vorstellungsgespräch einige Sachverhalte vorgeben, um zum einen Ihr Fachwissen bezogen auf die ausgeschriebene Stelle und zum anderen Ihre sozialen Fähigkeiten (Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit etc.) zu testen. Etwas fachliche Vorbereitung kann also nicht schaden! Dies kann erneut der telefonische Kontakt zur entsprechenden Führungskraft oder z.B. das Einlesen in Fachliteratur oder Gesetzesgrundlagen sein.

Das Vorstellungsgespräch ist auch Ihre Gelegenheit, uns näher kennenzulernen. Am Ende des Vorstellungsgespräches erhalten Sie die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen. Überlegen Sie sich schon vor dem Gespräch, welche Fragen Ihrerseits noch offen sind. Schreiben Sie sich diese am besten auf und bringen Sie sie mit zum Vorstellungsgespräch. Wir bemühen uns, all Ihre Fragen zu beantworten.


Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Häufig gestellte Fragen

An wen adressiere ich meine Bewerbung?
Sollten Sie Ihre Bewerbung nicht online einreichen können, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an folgende Adresse:
Kreis Segeberg
Fachdienst Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg


Wen spreche ich in meiner Bewerbung an?
Bewerbungen für eine bestimmte Stelle richten Sie an die jeweilige Führungskraft (Fachdienstleitung, Fachbereichsleitung, Landrat).
Bei einer Initiativbewerbung können Sie die Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" verwenden.


Welche Art der Bewerbung bevorzugen Sie?
Wir bevorzugen Online-Bewerbungen über unser Jobportal. Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen und wir streben eine möglichst papierlose Arbeit an. Selbstverständlich nehmen wir aber auch gern Ihre postalische Bewerbung an.

Wie sollte meine Bewerbung aussehen?
Die Optik der Bewerbung ist für uns zweitrangig, sondern der Inhalt zählt. Natürlich sollten die Seiten bei einer schriftlichen Bewerbung nicht voller Kaffeeflecken sein, doch mit einem schlüssigen Lebenslauf können Sie uns viel mehr beeindrucken.

Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?
Die Bewerbungsfrist beträgt beim Kreis Segeberg in der Regel drei Wochen. Danach folgt eine Vorauswahl, in der die geeigneten Bewerber*innen bestimmt werden. Die Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen sowie die Absagen werden daraufhin verschickt. Die Vorstellungsgespräche finden gewöhnlich wiederum 2-3 Wochen später statt. Das Auswahlgremium trifft bereits am Ende des Tages nach allen Vorstellungsgesprächen eine Entscheidung. Sie werden noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, von uns benachrichtigt.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Führungskraft.
Bei Fragen zum Auswahl-/Einstellungsverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige Personalreferentin.
Bei Fragen zur Ausbildung/zum dualen Studium wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsleiterin Frau Hoppe-Kohnert:
martina.hoppe-kohnert@segeberg.de oder 04551/951-9267.


Muss ich einen Masernimpfschutz nachweisen?
Wir teilen Ihnen mit, ob Sie einen Masernimpfschutz nachweisen müssen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie dienstliche Berührungspunkte mit Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Flüchtlingsunterkünften haben oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind und nach 1970 geboren sind. Gemäß § 22 Absatz 9 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann der Nachweis auf verschiedene Weisen erfolgen:
  • Vorlage einer Impfdokumentation (z.B. Impfausweis) oder eines ärztlichen Zeugnisses (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht (Nummer 1)
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfung erfolgen konnte (Nummer 2)
  • Vorlage der Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat (Nummer 3)

Wie lange werden meine Daten gespeichert?
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Wie lange wird meine Initiativbewerbung aufbewahrt?
Initiativbewerbungen bewahren wir max. ein halbes Jahr lang auf und kommen bei passenden Stellenangeboten unaufgefordert auf Sie zurück.